Unser Leistungsverzeichnis - Gültig ab 01.01.2018
(SGB XI - Pflegeversicherung).
Leistungsentgelte für Pflegesachleistungen aufgrund der Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI. Es gelten die jeweils zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege vereinbarten Gebühren.
Mitglieder der örtlichen Krankenpflegevereine erhalten auf bestimmte Leistungen einen Nachlass.
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